Wissenswertes

Abmahnung oder Kündigung

Im Falle eines Verstoßes gegen den Arbeitsvertrag ist in der Regel vor einer verhaltensbedingten Kündigung eine Abmahnung erforderlich. Der Mitarbeiter soll auf seine Pflichtwidrigkeiten hingewiesen und gewarnt werden. Er soll die Möglichkeit erhalten, sein Verhalten anzupassen. Das bedeutet:

 

Erhält ein Arbeitnehmer wegen eines Arbeitsvertragsverstoßes eine Abmahnung, kann er wegen desselben Vorfalls nicht gekündigt werden. Die Kündigungsmöglichkeit ist "verbraucht".

 

Wegen einer erneuten ähnlichen Pflichtwidrigkeit ist eine Kündigung erst möglich, wenn der Arbeitnehmer die vorangegangene Abmahnung erhalten und seit dem die Möglichkeit hatte, sein Verhalten zu ändern.