Heim- und Pflegerecht
Rechtsanwalt für Heim- und Pflegerecht in Berlin Spandau
Das Pflege- und Heimrecht ist eine der Kernkompetenzen der Kanzlei. Wir verfügen über langjährige praktische Erfahrung auf dem Bereich des Pflegerechts und beraten ambulante, teilstationäre und stationäre Leistungserbringer. Das Leistungsspektrum umfasst u.a.:
- Erstellung von Heimverträgen
- Verträge für Betreutes Wohnen
- Begleitung von Verfahren vor der Heimaufsicht
- Durchsetzung offener Heimkosten gegenüber den Sozialämtern, Bewohnern/Angehörigen/Betreuern, Erben und Pflegekassen
- Leistungserbringung und Vergütung im SGB V, SGB XI und SGB XII
- Versorgungsverträge, Vergütungsverhandlungen und Schiedsverfahren nach dem SGB V, SGB XI und SGB XII B XII
- Erstellung von Arbeitsanweisungen im Rahmen des Qualitätsmanagements
Wir begleiten Sie bei dem stetigen Strukturwandel im Gesundheitswesen mit unseren anwaltlichen Dienstleistungen.
