Verkehrsunfall

Verkehrsunfall

Verkehrsrecht

Schadensabwicklung nach einem Unfall

Nach dem Unfall sind sich alle Beteiligten einig, dass der Unfallgegner das Schadensereignis allein verschuldet hat. Der Unfallverursacher hat Ihnen gegenüber sein Verschulden eingestanden. Nach einiger Zeit will es allerdings keiner mehr gewesen sein und die Fronten verhärten sich derart, dass ein Rechtsstreit droht. Als Opfer eines Unfalls haben Sie das Recht sich sofortiger anwaltlicher Hilfe zu bedienen.


Wir vertreten Sie bei einer Schadenssache gegenüber dem gegnerischen Vertreter und führen mit diesem die Korrespondenz. Unser besonderes Augenmerk liegt darauf, dass Ihnen alle Schadenspositionen ersetzt werden. Im Übrigen ist unsere Tätigkeit für Sie im Rahmen der Abwicklung einer Schadenssache als Geschädigter dann nicht mit Kosten verbunden, soweit Sie den Unfall nicht verschuldet haben, da der gegnerische Versicherer nach deutschem Schadensrecht das Honorar des Anwalts übernehmen muss.