Verkehrsrecht
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Spandau
Nach einem Verkehrsunfall wünschen Geschädigte erfahrungsgemäß schnelle Auskunft und einen zeitnahen Beratungstermin. Um dieses zu gewährleisten stehen wir Ihnen werktags von 9:00 bis 17:00 Uhr durchgehend unter der Telefonnummer 030 353 890 15 mit unserem Rückrufservice zur Verfügung. Innerhalb von einer Stunde nach Ihrer telefonischen Unfallmeldung rufen wir Sie zurück und vereinbaren bei Bedarf einen Termin noch für den gleichen Tag mit Ihnen.
Ob Schadensersatzansprüche nach einem Unfall, drohendes Bußgeld, Punkte und Fahrverbot wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder eine Trunkenheitsfahrt, mit dem Verkehrsrecht kann man schneller unfreiwillig in Berührung kommen, als einem lieb ist. Hier ist es wichtig, durch kompetente Vertretung von vornherein die richtigen Weichen zu stellen, um gegebenenfalls später nicht mehr zu korrigierende Fehler zu vermeiden.
In Bußgeldangelegenheiten ist zudem wegen der kurzen Rechtsmittelfristen, die Einspruchsfrist gegen ein Bußgeldbescheid beträgt zwei Wochen, regelmäßig Eile geboten.
