Heim- und Pflegerecht
Sozialhilferecht – Behindertenhilfe
Im Recht der Sozialhilfe befassen wir uns mit allen Anliegen privater/ gemeinnütziger Anbieter von Leistungen der Behindertenhilfe nach dem Recht des SGB XII und den verbundenen Regelungebereichen (SGB I, II, III, IX, X, HeimG).
Unser Leistungsangebot umfasst neben rechtlicher und strategischer Beratung der privaten Leistungserbringer die Gestaltung von öffentlich- rechtlichen und zivilrechtlichen Verträgen, die Begleitung von Vergütungsverhandlungen (einschließlich der Landesrahmenverträge nach § 79 SGB XII) und die Vertretung in Verfahren vor der Schiedsstelle nach § 80 SGB XII und vor den Sozialgerichten.
Wir beraten und vertreten auch Leistungsberechtigte bei der Durchsetzung ihrer individuellen Leistungsansprüche der Eingliederungs- und Behindertenhilfe.
