Arbeitsrecht
Ziel unserer Arbeit ist es, Sie schnell, persönlich, vertrauensvoll und branchenorientiert bestmöglich zu beraten und zu vertreten. Soweit möglich, setzen wir uns für Sie im Wege einer außergerichtlichen Interessendurchsetzung bzw. Streitschlichtung ein. Wenn zur Durchsetzung Ihrer Interessen ein Klageverfahren erforderlich ist, vertreten wir Sie vor den Arbeitsgerichten.
Fundierte und aktuelle Rechtskenntnisse wie auch Erfahrungen in Ihrer Branche sind für uns selbstverständlich. Das Heim- und Pflegerecht bildet bereits einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Auch im Bereich des Arbeitsrechts zählen Pflegeheime und Sozialstationen zu unseren Mandanten.
Vor Begründung eines Arbeitsverhältnisses entwerfen wir für Sie speziell auf Ihr Unternehmen abgestimmte Arbeitsverträge und beraten Sie bei der Zusammenarbeit mit Ihrem Betriebsrat bei Einstellungen. Sehen Sie sich Forderungen Ihrer Mitarbeiter aus dem Arbeitsverhältnis gegenüber, prüfen wir Ihre rechtliche Position und zeigen Ihnen Lösungsmöglichkeiten auf. Soll ein Arbeitsverhältnis beendet werden, unterbreiten wir Ihnen Möglichkeiten zur Vertragsbeendigung. Wir gestalten für Sie Aufhebungs- und Abwicklungsverträge; im Fall von Kündigungen betreuen wir Sie bei der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat und führen für Sie den Kündigungsschutzprozess.
